Zahlungskonditionen

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ZAHLUNGSARTEN

1. Per Nachname

2. PayPAL

3. PayPAL – Kreditkartenzahlung

PREISE UND ZAHLUNG

1. Die Preise verstehen sich stets zzgl. Umsatzsteuer. Für Sonderbestellungen und die Bestellung von Mindermengen wird eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Verrechnung von Nachnahmegebühren und Transportkosten behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. 

2. Kabeltrommeln werden gemäß der zum Lieferzeitpunkt gültigen Trommelpreisliste des Verkäufers verrechnet und sind ohne jeden Abzug mit der Ware zu begleichen. Bei Rückstellung der unbeschädigten Leertrommeln frei an den Verkäufer (Übergabeort, Sitz unseres Unternehmens) innerhalb von 6 Monaten ab Lieferdatum kauft der Verkäufer die Trommeln abzüglich einer Manipulationsgebühr von 10% des vollen Trommelpreises zurück und erteilt über den entsprechenden Betrag eine Gutschrift. Erfolgt die Rückgabe später als nach sechs Monaten, vermindert sich der Rückkaufpreis zusätzlich zur Manipulationsgebühr für jeden weiteren angefangenen Monat um 15% des vollen Trommelpreises.

3. Der Verkäufer ist berechtigt bei Leitungen und Kabeln die eine Länge von 100 m nicht überschreiten eine angemessene Schnittpauschale zu verrechnen.

4. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware und Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Das gleiche gilt für Reparaturrechnungen. Eingehende Zahlungen werden stets auf die älteste Rechnung verrechnet. Skontoabzüge werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Skontoabzüge auf Edelmetallzuschläge sind grundsätzlich nicht gestattet. Nachlass- oder Stundungsvereinbarungen bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers und sind jederzeit widerruflich (gilt nicht für Verbraucher). Sondernachlässe und Boni sind dann fällig, wenn alle den diesbezüglichen Abrechnungszeitraum betreffenden Rechnungen bezahlt sind.

5. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der mit der Einlösung verbundenen Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.

6. Bei Zahlungsverzug gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (§ 456 UGB), wobei der gesetzliche Zinssatz derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz per anno beträgt. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Konsumenten handelt, werden für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet. Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug des Käufers weiters nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Schuldner einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 zu fordern (§ 458 UGB); gegenüber Verbrauchern stehen Betreibungskosten in angemessener Höhe zur betriebenen Forderung zu. Er kann weiters den Ersatz von zur Rechtsverfolgung notwendigen Betreibungskosten, die diesen Pauschalbetrag übersteigen, verlangen, wobei § 1333 Abs. 2 ABGB anzuwenden ist.

7. Sämtliche Forderungen des Verkäufers werden, unabhängig einer etwaig zuvor vereinbarten Stundung, zur sofortigen Barzahlung fällig, wenn Zahlungsbedingungen durch den Käufer nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Forderungen des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von einer Zug um Zug Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen oder bei Eintreten eines Insolvenzfalles werden gewährte Sondernachlässe, Rabatte und Boni hinfällig und rückverrechnet.

8. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, nach vorheriger Androhung die unbezahlte Ware zurückzufordern. Der Käufer ist zur Rückgabe verpflichtet. Der Verkäufer muss die Ware diesfalls bloß Zug um Zug gegen Bezahlung des Restkaufpreises samt Verzugszinsen und Betreibungskosten an den Käufer retournieren. Die Rücknahme im Sinne dieses Vertragspunkts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bestehende Rücktrittsrechte des Verkäufers bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

9. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach seiner Wahl (anstelle einer Rücknahme der Ware gemäß Punkt 7.8) berechtigt, nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Käufer verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehende Ware (soweit diese nicht zulässigerweise weiterveräußert wurde) in ordnungsgemäßem Zustand auf eigene Kosten umgehend an den Verkäufer zurückzustellen. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Verkäufers, insbesondere auch Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

10. Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers kann der Verkäufer weiters die Einzugsermächtigung (Punkt 8.6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug um Zug Zahlung verlangen. Der Käufer kann jedoch diese sowie die in Punkt 7.8 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des der ausstehenden Zahlungen abwenden.

11. Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zurückbehalten von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund, auf den die Nichtzahlung gestützt wird, bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängel oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen dem Minderwert entsprechenden Umfang zurückbehalten werden (gilt nicht für Verbraucher).

12. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich, sofern diese in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen.